
Christian Egenolff ist zu Beginn des sechzehnten Jahrhunderts einer der neuen Buchdrucker und Verleger, die die kommerziellen Möglichkeiten des Buchdrucks erkennen und mit hohem künstlerischen Anspruch umsetzen. Dabei bedienen sie sich aber auch völlig bedenkenlos an fremden Werken.
Egenolff ist damit auch keineswegs allein, auch Johann Schönsperger (ca. 1455- 1521) in Augsburg ist bekannt für Raubkopien, die oft deutlich hochwertiger sind als die Originale.
Luther mahnt 1525: Was soll doch das sein, meine lieben Druckerherrn, daß einer dem andern so offentlich raubt und stiehlt das seine, und unternander euch verderbt? Seid ihr nu auch Straßenräuber und Diebe worden? Und er ist der erste, der ein “Copyright-Zeichen” in seine Bibels einfügen lässt:

Drucker sind eigentlich durch kaiserliche Privilegien vor Nachahmungen geschützt, doch diese lassen sich leicht umgehen — durch kleine Textänderungen oder durch “Kompilationen”, den denen sich das kopierte Werk verstecken.
Egenolff wird immer wieder heftig für seine Urheberrechtsverletzungen angegriffen.
Zwei Beispiele:
Der an der Universität Wittenberg lehrende Jurist Konrad Lagus ist bekannt für seine sorgsam ausgearbeiteten Vorlesungen, in denen er eine neuartige, systematische Methodik, die den gesamten Stoff des römischen und kanonischen Rechts nach logischen Prinzipien ordnet, darlegt. Egenolff beschafft sich eine Vorlesungsmitschrift und bietet Lagus die Veröffentlichung als Buch an, aber der lehnt ab, ja verbietet es ihm.
Das hindert Egenolff aber nicht, 1543 das Werk unter dem Titel „Juris utriusque traditio methodica“ (Methodische Darstellung beider Rechte) zu veröffentlichen. Lagus ist sehr verärgert, vor allem fürchtet er um seinen Ruf als Wissenschaftler und veröffentlicht „Einspruch gegen die unredliche, von Egenolff vorgenommene Herausgabe seiner Kommentare über die Rechtslehre“. Er bezeichnet Egenolff als plagiarius und wirft ihm vor, seine Vorlesungen nicht nur ohne Erlaubnis, sondern auch in minderwertiger Qualität gedruckt zu haben. Er beklagt, dass der Text — wohl durch die studentische Mitschrift — voller Fehler steckt und seine methodischen Ansätze durch die unautorisierte Bearbeitung entstellt worden seien.

Druck bei Antonius Gryphius, Lyon 1566
Aber Egenolff gibt nicht etwa klein bei: “Verteidigung von Christian Egenolff gegen den Protest von Konrad Lagus, in welchem dieser ihn wegen der veröffentlichten Kommentare zur Rechtslehre in einer öffentlich herausgegebenen Schrift angegriffen hat” heißt seine Schrift, in der er argumentiert, die Publikation sei für den Verfasser nur vorteilhaft, da Abschriften des Vorlesungsstoffes ohnehin kursierten und immer fehlerhafter würden. Zuletzt macht Lagus das, was er vielleicht schon gleich hätte tun sollen, er veröffentlicht seine Lehre nun selbst unter dem leicht veränderten Titel “Methodica iuris utriusque traditio”. Das Buch wird unter anderem in Basel und Lyon gedruckt, um eine weite Verbreitung der korrekten Lehre in ganz Europa sicherzustellen.
Aber auch die von Egenolff 1543 begonnene Ausgabe — der unautorisierte Druck — bleibt ein Bestseller. Das Werk war ist so populär, dass es in verschiedenen Fassungen (autorisiert und unautorisiert) bis zum Ende des 16. Jahrhunderts in Zentren wie Basel (1553, 1581), Leiden (1562, 1592) und Paris (1545) gedruckt wird.


